Seit dem 2. August 2026 ist es ernst: Die Transparenzpflichten aus Artikel 50 der europäischen KI-Verordnung sind anwendbar – Deepfakes und bestimmte KI-generierte Texte müssen in der EU nun klar gekennzeichnet werden. Damit niemand im Paragrafendschungel verloren geht, flankiert Brüssel die KI-Kennzeichnungspflicht mit einem Verhaltenskodex, amtlichen Kennzeichnungs-Icons und ausführlichen Leitlinien. Für Agenturen, Publisher und alle, die täglich mit generativer KI arbeiten, stellen sich jetzt sehr konkrete Fragen: Muss mein KI-Bild ein Label tragen? Mein Blogartikel? Mein Podcast? Die Antworten sind differenzierter – und entspannter -, als viele befürchten.
Das Wichtigste in Kürze:
- Seit dem 2. August 2026 gelten die Transparenzpflichten aus Artikel 50 der KI-Verordnung: Deepfakes und KI-Texte zu Themen von öffentlichem Interesse müssen klar gekennzeichnet werden.
- Der freiwillige EU-Verhaltenskodex (final seit 10. Juni 2026) samt drei amtlicher, lizenzfreier Icons hilft bei der rechtssicheren Umsetzung – rund 190 Unternehmen und Organisationen haben bereits unterzeichnet.
- Die wichtigste Entwarnung für Publisher: Redaktionell geprüfte und verantwortete KI-Texte sind von der Kennzeichnungspflicht ausgenommen.
- Bei Verstößen drohen Bußgelder bis 15 Millionen Euro oder 3 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes; für die technischen Anbieter-Pflichten laufen Umsetzungsfristen bis Anfang Dezember 2026.
Was besagt die KI-Kennzeichnungspflicht der EU?
Kurz gesagt: Wer mit generativer KI Inhalte erzeugt oder veröffentlicht, muss unter bestimmten Bedingungen offenlegen, dass eine Maschine im Spiel war. Artikel 50 der KI-Verordnung adressiert dabei zwei Gruppen: Anbietergenerativer Systeme müssen ihre Outputs maschinenlesbar als künstlich markieren und erkennbar machen, wenn Menschen mit einer KI interagieren. Betreiber – also Unternehmen und Profis, die solche Systeme einsetzen – müssen Deepfakes sowie KI-Texte kennzeichnen, die die Öffentlichkeit zu Themen von öffentlichem Interesse informieren. Die Betreiberpflichten gelten seit dem 2. August; für die technischen Anbieter-Pflichten räumen Kodex und Leitlinien Fristen bis Anfang Dezember 2026 ein.
Der am 10. Juni final veröffentlichte Verhaltenskodex selbst ist freiwillig – die dahinterliegenden Pflichten sind es nicht. Wer unterzeichnet, kann die Kodex-Maßnahmen aber EU-weit als Compliance-Nachweis nutzen, statt sich mit 27 nationalen Marktüberwachungsbehörden einzeln auseinanderzusetzen; Kommission und AI Board haben den Kodex ausdrücklich als geeignetes Instrument bestätigt. Rund 190 Unternehmen und Organisationen sind bereits an Bord.
„Durch Transparenz schaffen wir Vertrauen.“ – Henna Virkkunen, Exekutiv-Vizepräsidentin der EU-Kommission, in der offiziellen Mitteilung
Deepfake ist mehr, als man denkt: Wen die Pflicht konkret trifft
Die eigentliche Überraschung steckt in der Definition. Ein kennzeichnungspflichtiger Deepfake liegt vor, wenn KI-Inhalte realen oder fiktiven Personen, Orten, Gegenständen oder Ereignissen ähneln und fälschlicherweise als echt wahrgenommen werden könnten – das trifft auch das fotorealistische KI-Werbemodel, nicht nur das manipulierte Politikervideo. Und die Kennzeichnung muss auf den ersten Blick sichtbar sein: Hover-Effekte, versteckte Hinweise in Metadaten, AGB oder Footer genügen ausdrücklich nicht. Praktische Hilfe liefert die EU mit drei amtlichen Icons, die lizenzfrei verwendet werden dürfen. Für Österreich hat die KI-Servicestelle der RTR die Vorgaben übersichtlich aufbereitet. Aufatmen dürfen dagegen alle, die erkennbar künstlerisch oder stilisiert arbeiten: Wer seiner Marke eine offensichtlich illustrierte KI-Figur wie den Ströck-Bäckerlehrling „Karl“ zur Seite stellt, täuscht niemanden über Echtheit – genau darauf zielt die Pflicht ab.
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Icon |
When to use |
Use case examples |
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Basic icon
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When AI was involved in the creation of deepfake content (image, audio, video) or published text or when a custom text label or interactive second layer is implemented |
Deepfake video with the text label “voices generated with” followed by the basic icon |
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Fully AI-Generated
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When the entire deepfake content (image, audio, video) or text is fully generated by AI with no human-created elements or human editorial control (apart from prompting) |
Fully AI-generated deepfake videos with politicians or fictional events Fully AI-composed music or art* AI-generated news summaries |
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Partially AI-Modified
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When pre-existing, human-made content was partially modified with AI turning it into a deepfake or text on matters of public interest |
A face in an authentic photograph is swapped with a face of a politician using AI Authentic photographs of an empty apartment is furnished using AI |
Tabelle: Die „amtlichen“ Icons der Eu-Behörde, Quelle: https://digital-strategy.ec.europa.eu/en/policies/eu-icons-labelling-ai-generated-content
Die wichtigste Ausnahme: redaktionelle Verantwortung
Für Blogger, Medienhäuser und Content-Teams ist ein Satz der Regelung Gold wert: KI-generierte oder KI-gestützte Texte müssen nur dann gekennzeichnet werden, wenn sie die Öffentlichkeit zu Themen von öffentlichem Interesse informieren und ohne menschliche Überprüfung und redaktionelle Verantwortung erscheinen. Im Umkehrschluss: Wer KI als Werkzeug nutzt, die Ergebnisse prüft, überarbeitet und dafür geradesteht, bleibt von der Labelpflicht verschont – die Verantwortung wandert nicht an die Maschine, sie bleibt beim Menschen.
Das ist dieselbe Logik, die sich in der Debatte um KI-generierte Musik seit Jahren abzeichnet: Entscheidend ist nicht, ob KI beteiligt war, sondern wer die kreative und publizistische Kontrolle behält. Wichtig für die Praxis ist deshalb vor allem eines: den eigenen Redaktionsprozess sauber zu dokumentieren – wer prüft was, wann, mit welcher Verantwortung. Erste Anbieter schaffen derweil Fakten auf der technischen Ebene: Anthropic etwa versieht Claude-Texte seit dem 2. August weltweit mit unsichtbaren Wasserzeichen.
KI und Audio – Wie kennzeichne ich richtig? 9 Tipps
- Hörbar kennzeichnen, nicht nur schriftlich. Gesprochener Hinweis am Anfang, z. B. „Diese Stimme wurde mit KI erzeugt.“ Art. 50 Abs. 5 verlangt Erkennbarkeit spätestens bei der ersten Wahrnehmung – bei reinem Audio führt an einem hörbaren Hinweis kaum ein Weg vorbei.
- Der Maßstab: Klingt es wie ein echter Mensch? Sobald ja, ist zu kennzeichnen. Wird ein echter Sprecher aufgenommen und keine KI an die Stimme gelassen, stellt sich die Frage nicht.
- Zweigleisig fahren. Hinweis im Audio selbst plus Vermerk in Shownotes bzw. Beschreibung. Nach dem Code of Practice soll das Label unmittelbar in den Inhalt eingebettet sein – ein Hinweis nur im Begleittext (z. B. in der Caption) reicht nicht sicher aus.
- EU-Icons für Cover, Player und Video-Versionen nutzen. „AI GENERATED“ (siehe auch oben in der Tabelle) für vollständig erzeugte, „AI MODIFIED“ für teilweise veränderte Inhalte. Keine Pflicht – ein eigenes Symbol im Corporate Design ist zulässig, sollte sich aber am EU-Icon orientieren und „AI“ bzw. „KI“ enthalten.
- Maschinenlesbare Marker nicht zerstören. Beim Schneiden, Konvertieren und Komprimieren darauf achten, dass Metadaten (z. B. C2PA) und Wasserzeichen des Generierungs-Tools erhalten bleiben.
- Ausnahmen kennen und dokumentiert nutzen. Unterstützende Bearbeitung ist frei. Kunst und Satire dürfen dezent offenlegen. Die Einordnung intern kurz begründen und ablegen.
- Voicebots und Telefonansagen: KI-Charakter im ersten Satz nennen (Art. 50 Abs. 1). Konkrete Formulierungen: siehe Abschnitt 5.
- Altbestand prüfen, Prozesse dokumentieren. Für vor dem 2. August 2026 veröffentlichte Inhalte ist nach aktueller Auslegung keine Nachkennzeichnung erforderlich (aber zulässig). Ganz abschließend geklärt ist die Frage nicht – relevant etwa bei Kampagnen, die über den Stichtag hinauslaufen. Intern festhalten: welcher Content, welches Tool, welche Kennzeichnung.
- Am Code of Practice orientieren. Der finale „Code of Practice on Transparency of AI-Generated Content“ (10. Juni 2026) ist freiwillig, aber von der Kommission anerkannt; Unterzeichner profitieren von einer Konformitätsvermutung. Ergänzend: Leitlinien des AI Office vom 20. Juli 2026.
KI und Audio – Formulierungsbeispiele für Telefonansagen und Voicebots
Voicebot bei eingehenden Anrufen (Art. 50 Abs. 1)
„Herzlich willkommen bei [Firma]. Sie sprechen mit unserem KI-Assistenten. Wie kann ich Ihnen helfen?“
„Hallo, hier ist Lena, die digitale KI-Assistentin von [Firma]. Ich beantworte gerne Ihre Fragen.“
Mit Ausstiegsoption: „Willkommen bei [Firma]. Ich bin ein KI-Sprachassistent. Sagen Sie jederzeit ‚Mitarbeiter‘, wenn Sie lieber mit einem Menschen sprechen möchten.“
Outbound – die KI ruft selbst an
„Guten Tag, hier spricht der automatische KI-Assistent von [Firma]. Ich rufe an, um Ihren Termin am Donnerstag zu bestätigen.“
„Hallo, mein Name ist Max, ich bin ein KI-Assistent und rufe im Auftrag von [Firma] an. Passt es gerade kurz?“
KI und Audio – Reine Ansagen mit KI-Stimme (Anrufbeantworter, Warteschleife – Art. 50 Abs. 4)
„Hinweis: Diese Ansage wurde mit einer KI-Stimme erstellt. – Herzlich willkommen bei [Firma] …“
Kompakt am Ende: „Diese Ansage wurde mit künstlicher Intelligenz erzeugt.“
3 Formulierungsregeln beachten:
- „KI“ bzw. „künstliche Intelligenz“ explizit nennen. Begriffe wie „virtueller Assistent“ oder „digitale Assistentin“ allein sind nicht eindeutig – dahinter könnte auch ein Mensch mit Headset stecken.
- Hinweis an den Anfang, nicht ans Ende. Die Information muss bei der ersten Interaktion ankommen, nicht erst nach drei Minuten Gespräch.
- Persona mit Namen ist zulässig. „Lena“ oder „Max“ machen den Bot sympathischer – solange der KI-Charakter im selben Atemzug klar wird.
Was China längst vorgemacht hat
Bemerkenswert am europäischen Zeitplan: Er ist der zweite seiner Art. In China gilt bereits seit dem 1. September 2025 eine verbindliche Kennzeichnungspflicht für KI-Inhalte – mit sichtbaren Labels und impliziten Wasserzeichen, kontrolliert bis hinunter zu den App-Stores; die Cyberspace-Behörde CAC hat seither tausende nicht konforme KI-Produkte aus dem Verkehr gezogen. Europa reguliert also nicht im Alleingang, sondern zieht nach – mit mehr Ausnahmen und mehr Grundrechtsabwägung. Wie Chinas KI-Anbieter mit solchen Auflagen umgehen und wer die Player hinter DeepSeek, Qwen und Co. sind, lässt sich übrigens im laufend aktualisierten Überblick der chinesischen KI-Szene auf ChinaAISignal verfolgen.
Die KI-Kennzeichnungspflicht ist da: Was der neue EU-Verhaltenskodex für Kreative bedeutet
Mein Rat an alle, die täglich mit generativer KI arbeiten, passt in drei Schritte: erstens den eigenen Content-Workflow dokumentieren – wo entsteht was mit welchem Tool; zweitens die redaktionelle Prüfung als festen, nachweisbaren Prozessschritt verankern; drittens für fotorealistische Bild-, Audio- und Videoinhalte die EU-Icons gleich ins Design-System aufnehmen, statt später nachzurüsten. Ich gehe davon aus, dass das KI-Label in zwei, drei Jahren so unaufgeregt zum Alltag gehören wird wie heute das Bio-Siegel im Supermarkt – und dass Transparenz sich vom Pflichtprogramm zum Qualitätsmerkmal entwickelt. Wer offen zeigt, wie Mensch und Maschine zusammenarbeiten, hat von dieser Verordnung nichts zu befürchten. Im Gegenteil: Er bekommt gerade ein amtliches Gütesiegel dafür geschenkt.
Häufige Fragen zur KI-Kennzeichnungspflicht
Ab wann gilt die KI-Kennzeichnungspflicht in der EU? Die Transparenzpflichten aus Artikel 50 der KI-Verordnung sind seit dem 2. August 2026 anwendbar – insbesondere die Kennzeichnung von Deepfakes und bestimmten KI-Texten durch Betreiber. Für die technischen Anbieter-Pflichten wie die maschinenlesbare Markierung räumen Verhaltenskodex und Leitlinien Umsetzungsfristen bis Anfang Dezember 2026 ein.
Muss ich jeden KI-generierten Text kennzeichnen? Nein. Kennzeichnungspflichtig sind KI-Texte, die die Öffentlichkeit zu Themen von öffentlichem Interesse informieren und ohne menschliche Prüfung erscheinen. Texte mit redaktioneller Kontrolle und Verantwortung sind ausgenommen; rein interne Inhalte sind gar nicht betroffen.
Wie kennzeichne ich KI-Inhalte richtig? Sichtbar auf den ersten Blick – Hover-Effekte oder Hinweise in Metadaten, AGB und Footer genügen nicht. Die EU stellt dafür drei amtliche Icons lizenzfrei bereit; die maschinenlesbare Markierung im Hintergrund ist Aufgabe der Tool-Anbieter.
Was droht bei Verstößen? Bußgelder von bis zu 15 Millionen Euro oder 3 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes. Wer den freiwilligen Verhaltenskodex unterzeichnet, kann Compliance leichter nachweisen; alle anderen müssen ihre Maßnahmen gegenüber den nationalen Marktüberwachungsbehörden einzeln belegen.
Hilfreiche Links:
https://digital-strategy.ec.europa.eu/en/policies/eu-icons-labelling-ai-generated-content
Hinweis:
Dieses Dokument dient der ersten Orientierung und ersetzt keine Rechtsberatung. Für die rechtssichere Einordnung konkreter Formate – etwa ob ein bestimmter Spot als Deepfake gilt – empfiehlt sich anwaltlicher Rat.


